Wenn Eltern getrennt leben, stellt sich oft die Frage, wer über Urlaubsreisen des Kindes entscheiden darf. Besonders wichtig ist hierbei die Abgrenzung zwischen den Entscheidungen des täglichen Lebens  und solchen von erheblicher Bedeutung.

 

Wer darf über eine Urlaubsreise entscheiden?

Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, darf er oder sie allein über eine Urlaubsreise bestimmen. Besteht hingegen gemeinsames Sorgerecht, kommt es darauf an, ob die Reise eine alltägliche Entscheidung oder eine Entscheidung von größerer Tragweite darstellt. In der Regel gilt: Reisen innerhalb Deutschlands oder in Nachbarländer fallen unter die Entscheidungen des täglichen Lebens. Fernreisen oder Reisen in politisch unsichere Regionen erfordern hingegen die Zustimmung des anderen Elternteils.

Was tun, wenn der andere Elternteil nicht zustimmt?

Verweigert ein Elternteil ohne triftigen Grund die Zustimmung, kann ein gerichtlicher Antrag beim Familiengericht eingereicht werden. Es prüft dann, ob die Reise dem Kindeswohl entspricht. Um solche Konflikte zu vermeiden, ist eine frühzeitige Absprache ratsam. Eine gerichtliche Entscheidung kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, weshalb Eltern frühzeitig planen sollten.

Braucht der reisende Elternteil eine Vollmacht?

Bei Reisen ins Ausland ist stets zu empfehlen, eine schriftliche Vollmacht des anderen Elternteils mitzuführen, insbesondere wenn der Nachname des Kindes abweicht. Einige Länder verlangen eine solche Einverständniserklärung bereits bei der Einreise. Zudem ist es auch sinnvoll, eine Kopie der Geburtsurkunde oder des Sorgerechtsbeschlusses mitzuführen, um mögliche Missverständnisse an der Grenze zu vermeiden.

Tipps für eine reibungslose Reiseplanung

Um Streit zu vermeiden, sollten getrennt lebende Eltern frühzeitig kommunizieren und Vereinbarungen treffen. Eine schriftliche Vollmacht sowie die Klärung der Zustimmungspflicht sorgen für Rechtssicherheit und einen unbeschwerten Urlaub für das Kind. Hier sind einige praktische Tipps:

  • Frühzeitige Kommunikation: Eltern sollten Reisepläne möglichst frühzeitig miteinander besprechen, um Unsicherheiten zu vermeiden.
  • Dokumente vorbereiten: Eine beglaubigte Vollmacht, Kopien relevanter Urkunden und gegebenenfalls eine Übersetzung der Einverständniserklärung in die jeweilige Landessprache können hilfreich sein.
  • Reiseziel sorgfältig wählen: Bei Reisen in entfernte oder politisch instabile Regionen sollte besonders darauf geachtet werden, dass beide Elternteile zustimmen und keine Sicherheitsrisiken bestehen.
  • Rechtliche Beratung einholen: Falls Uneinigkeit besteht, kann eine Beratung durch einen Anwalt für Familienrecht helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Gerne berate ich Sie zu Ihren Fragen und unterstütze Sie bei Ihren Fragestellungen. 

Sylvia Weiße – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

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