Qualifiziert. Flexibel. Engagiert.
Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre individuelle Situation.
Familienrecht - Erbrecht - Arbeitsrecht
Rechtsanwältin Sylvia Weiße
Fachanwältin für Familienrecht
in Leipzig und Beucha/Brandis
Termin online Buchen
Hier sind Sie richtig. Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Familienrecht, im Erbrecht und im Arbeitsrecht an den Standorten Brandis (Beucha) und Leipzig.
Unsere Kanzlei ist eine kleine, flexible Einheit, die es dadurch ermöglicht, schnell und effektiv für Sie tätig zu werden. Dabei stehen Ihre Bedürfnisse und Interessen im Vordergrund. Schnelle Terminvergaben sowie eine stets persönliche Betreuung durch einen Ansprechpartner führen zum Aufbau eines besonderen Vertrauensverhältnisses, welches gerade im Familien- und Erbrecht notwendig ist, da es sich hier um höchstpersönliche Angelegenheiten verbunden mit finanziellen Aspekten handelt. Frau Rechtsanwältin Sylvia Weiße ist Fachanwältin für Familienrecht, so dass Sie durch besondere Fachkenntnisse und jahrelange Erfahrungen profitieren.
Als Kooperationsanwältin mit viel Erfahrung im Arzthaftungsrecht ist Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Cornelia Grüner, Nikolaistraße 53, 04109 Leipzig, Ihr Ansprechpartner für Patienten bei einem vermuteten Behandlungsfehler.
Weitere Informationen: https://www.medizin-recht-leipzig.de
Fragen im Zusammenhang mit Gesundheitsvorsorge und Krankenversicherung
Fragen im Zusammenhang mit Gesundheitsschäden durch Behandlungsfehler
Zum 01.01.2021 werden sich die Bedarfssätze minderjähriger Kinder für den Mindestunterhalt gemäß § 1612a Abs. 1 BGB erhöhen, aber auch die Tabellensätze für alle anderen Kinder, deren unterhaltspflichtiger Elternteil über der Einkommensgruppe 1 (und damit dem Mindestunterhalt) liegt.
Die wenigsten Menschen verfassen ein Testament, so dass im Todesfall die gesetzlichen Regeln greifen. Damit Sie mindestens die gesetzlichen Regeln kennen, um besser einschätzen zu können, ob Ihr Vermögen tatsächlich nach Gesetz vererbt werden soll, werden nachfolgend die wichtigsten Fragen beantwortet:
Ein (qualifiziertes) Arbeitszeugnis wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Der Anspruch hierauf ergibt sich aus § 109 GewO.
Ein Zwischenzeugnis wird – wie der Name sagt – zwischendurch erstellt, also während des Arbeitsverhältnisses. Oft wird dieses verlangt, wenn Arbeitnehmer sich bei einem anderen Arbeitgeber bewerben. Aber besteht hierauf überhaupt ein Anspruch? Und wie stelle ich am besten die Anfrage beim laufenden Arbeitgeber?