01.10.2026
Wenn sich ein Paar trennt, bleibt die Finanzierung des gemeinsamen Hauses erst einmal bestehen. Die Bank interessiert nicht, wer ausgezogen ist oder wer das Haus weiter nutzt – sie will ihre Raten pünktlich erhalten. Für viele Mandanten ist genau das die zentrale Sorge: Muss ich weiter zahlen, obwohl ich gar nicht mehr im Haus lebe? Habe ich einen Ausgleichsanspruch gegen meinen Ex-Partner? In diesem Beitrag zeige ich, wie die Rechtslage aktuell ist, welche Unterschiede es bei verheirateten und unverheirateten Paaren gibt und welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie konkret haben.