Wir stellen für unsere Dienstleistung ein angemessenes Entgelt in Rechnung. Schon im ersten Beratungsgespräch sprechen wir mit Ihnen über die voraussichtlichen Kosten – denn eine gute Beziehung zwischen Anwalt und Mandant basiert auf Offenheit und Kostentransparenz.

Die Kosten der klassischen Beauftragung (anwaltliche Vertretung außergerichtlich und gerichtlich) eines Rechtsanwaltes richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hierbei nach dem Gegenstandswert.

Daneben bieten wir Ihnen Rechtsberatung und Rechtsprodukte zum Festpreis an.

Erstberatung Basic

  • dient dem Kennenlernen, der Aufklärung des Sachverhaltes und der Identifizierung der rechtlichen Probleme und des Vertretungsbedarfes
  • zeigt Handlungsmöglichkeiten auf und enthält Kostenübersicht
  • keine Korrespondenz nach außen
  • keine schriftliche Zusammenfassung der Gesprächsinhalte
  • keine Durchführung von Berechnungen
  • max. 45 Minuten
200,00 EUR (inkl. MwSt.)

Erstberatung Plus

  • dient dem Kennenlernen, der Aufklärung des Sachverhaltes und der Identifizierung der rechtlichen Probleme und des Vertretungsbedarfes
  • zeigt Handlungsmöglichkeiten auf und enthält Kostenübersicht
  • keine Korrespondenz nach außen
  • inkl. schriftliche Zusammenfassung der Gesprächsinhalte
  • keine Durchführung von Berechnungen
  • max. 45 Minuten
400,00 EUR (inkl. MwSt.)

Folgeberatung

  • bei weiterem Beratungsbedarf nach erfolgter Erstberatung in der gleichen Angelegenheit
  • keine Korrespondenz nach außen
  • keine schriftliche Zusammenfassung der Gesprächsinhalte
Abrechnung nach Zeitaufwand mit aktuellen Stundensatz

Erstellung Vorsorgedokumente

  • schriftliche Erstellung eines individuellen Musters
    • Vorsorgevollmacht
    • Betreuungsvollmacht
    • Patientenverfügung
    • Sorgerechtsverfügung
    • Übersendung der Muster
  • ggf. 1 Korrektur
  • Erstellen der finalen Fassung
Festpreis (inkl. MwSt.)

Erstellung von Berechnungen

  • Sichtung Ihrer Unterlagen
  • Sichtung der Einkommensunterlagen der Gegenseite bzw. der Vermögensverzeichnisse beim Zugewinnausgleich
  • Erstellung der Berechnung
    • Kindesunterhalt oder
    • Trennungsunterhalt oder
    • Zugewinnausgleich
Abrechnung nach Zeitaufwand mit aktuellen Stundensatz

In einigen Fällen besteht auch die Möglichkeit, Unterstützungsleistungen wie Verfahrens-/Prozesskostenhilfe bei gerichtlichen Verfahren zu beantragen, bei denen ein Teil der Anwaltsgebühren von der Staatskasse getragen wird.