Sie haben sich getrennt und möchten nun den nächsten Schritt gehen – die Ehescheidung. Nachfolgend erhalten Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Scheidungskosten und welche Möglichkeiten bestehen, wenn Sie kein Einkommen haben oder nur Geringverdiener sind.

 

Was kostet mich die Ehescheidung?

Für das Scheidungsverfahren fallen Anwalts- und Gerichtskosten an. 

Die Höhe richtet sich hierbei nach dem sogenannten Verfahrenswert. 

Zunächst ist das Nettoeinkommen beider Ehegatten relevant. Hierfür wird nach der gesetzlichen Regelung das dreifache Nettoeinkommen der Eheleute zu Grunde gelegt, hinzu kommt das Vermögen beider Ehepartner nach Abzug von Verbindlichkeiten. Der Versorgungsausgleich als Folgesache wird – sofern dieser nicht ausgeschlossen wurde – von Amts wegen zusammen mit der Ehescheidung durchgeführt und erhöht den Verfahrenswert. Hier werden pro Rentenanwartschaft 10 % des Verfahrenswertes der Ehescheidung hinzu addiert.

Beispiel:

Nettoeinkommen Ehefrau:     1.500,00 EUR x 3 =   4.500,00 EUR

Nettoeinkommen Ehemann:  2.500,00 EUR x 3 =   7.500,00 EUR

(Beide ohne nennenswertes Vermögen)

= Verfahrenswert Ehescheidung:                             12.000,00 EUR

Beide sind pflichtversichert bei der Deutschen Rentenversicherung und haben jeweils eine betriebliche und eine private Altersvorsorge, also jeder drei Rentenanwartschaften.

10 % von 12.000,00 EUR = 1.200,00 EUR x 6 Anwartschaften 

= Verfahrenswert Versorgungsausgleichsverfahren:           7.200,00 EUR

Bei 12.000,00 EUR + 7.200,00 EUR = 19.200,00 EUR Verfahrenswert insgesamt würden 764,00 EUR Gerichtskosten (2 Gebühren) und ca. 2.500,00 EUR inkl. MwSt. Anwaltskosten pro Anwalt anfallen. 

Der Verfahrenswert erhöht sich bei weiteren Folgesachen wie Zugewinnausgleich, Sorge- oder Umgangsstreitigkeiten und Unterhaltsstreitigkeiten. 

Wie kann ich Scheidungskosten einsparen?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung, d.h. wenn beide Ehepartner die Ehescheidung möchten und keine Streitigkeiten über Folgesachen bestehen, genügt es, wenn nur einer der Eheleute einen Scheidungsantrag stellt und der andere Partner der Scheidung zustimmt. In diesem Fall benötigt lediglich der antragstellende Ehegatte einen Rechtsanwalt. Viele Paare teilen sich in diesem Fall die Anwaltsgebühren hälftig untereinander auf statt zwei Anwälte zu beauftragen.

Um die Kosten des Scheidungsverfahrens (und auch die Dauer des Verfahrens) niedrig zu halten, empfiehlt es sich immer, die Scheidungsfolgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung einvernehmlich zu regeln oder von Beginn der Ehe an bereits in einem Ehevertrag zu regeln. 

Ich habe kein oder nur ein niedriges Einkommen – welche Möglichkeiten habe ich?

Zunächst muss geprüft werden, ob Anspruch auf einen Verfahrenskostenvorschuss gegenüber dem anderen Ehepartner besteht. Dieser ist eine Unterhaltsleistung des getrennt lebenden Ehegatten, mit welchem die Kosten des Scheidungsverfahrens abgedeckt werden. 

Liegen die Voraussetzungen nicht vor, kann Verfahrenskostenhilfe beim Familiengericht beantragt werden. Die Verfahrenskostenhilfe ist eine staatliche Unterstützungsleistung und wird gewährt bei Bedürftigkeit sowie hinreichender Aussicht auf Erfolg des Verfahrens.      

Familienrecht

Kindesunterhalt ab 01.01.2026

02.01.2026

Die zum 1. Januar 2026 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort abrufbar. 

Gegenüber der Tabelle 2025 sind die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder angehoben worden. Außerdem sind die Anmerkungen zur Tabelle um Regelungen des angemessenen Selbstbehalts bei der Inanspruchnahme von Kindern auf Elternunterhalt und von Großeltern auf Enkelunterhalt ergänzt worden.   

Familienrecht

Alleinige elterliche Sorge – Voraussetzungen und Antragstellung

01.09.2025

Die elterliche Sorge steht gemäß § 1626 BGB grundsätzlich beiden Elternteilen gemeinsam zu. In bestimmten Fällen kann jedoch die alleinige elterliche Sorge auf einen Elternteil übertragen werden. Dies setzt voraus, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widerspricht oder einer der Elternteile nicht zur gemeinsamen Ausübung bereit oder fähig ist.

Familienrecht

Sorgerecht und Urlaubsreisen: Was getrennt lebende Eltern beachten sollten

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Wenn Eltern getrennt leben, stellt sich oft die Frage, wer über Urlaubsreisen des Kindes entscheiden darf. Besonders wichtig ist hierbei die Abgrenzung zwischen den Entscheidungen des täglichen Lebens  und solchen von erheblicher Bedeutung.