Der Erblasser kann grundsätzlich zu Lebzeiten über sein Vermögen frei verfügen. Auch kann er Schenkungen an Dritte oder Familienmitglieder vornehmen. Bestimmte Familienangehörige des Erblassers (Ehepartner, Abkömmlinge und Eltern (wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind)) haben jedoch im Falle eine Enterbung oder Erbausschlagung nicht nur Pflichtteilsansprüche, sondern auch sogenannte Pflichtteilsergänzungsansprüche. 

Was ist ein Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Das Gesetz sieht in § 2325 BGB einen Schutz für den oben genannten Personenkreis vor. Hiernach führen Schenkungen des Erblassers in den letzten 10 Jahren vor dem Todesfall zu einer Ergänzung des Pflichtteilsanspruches, dem sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch. Der Pflichtteil wird demnach neu berechnet mit dem fiktiven Bestand der Schenkung im Nachlass des Erblassers. 

Was bedeutet Abschmelzung?

In jedem Jahr, das zwischen der Schenkung und dem Tod des Erblassers liegt, reduziert sich der Wert der Schenkung um 10 %. Das bedeutet, dass in den ersten 12 Monaten nach der Schenkung diese zu 100 % berücksichtigt wird, nach z.B. 5 Jahren nur noch mit 50 % und nach 10 Jahren findet diese keine Berücksichtigung mehr. 

In bestimmten Fällen (z.B. wenn eine Immobilie unter Nutzungs- oder Nießbrauchsvorbehalt verschenkt wird) kann es sein, dass die 10-Jahresfrist nicht zu laufen beginnt. Hier muss jeder Einzelfall konkret geprüft werden. 

Was gilt bei Schenkungen an den Ehegatten?

Bei Schenkungen an den Ehegatten kommt das sog. Abschmelzmodell nicht zur Anwendung. Erst mit der Auflösung der Ehe durch z.B. Ehescheidung beginnt die 10-Jahresfrist (§ 2325 Abs. 3 S. 3 BGB). 

Wann verjährt der Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch verjährt nach drei Jahren. Die Frist beginnt nach § 199 BGB mit Ablauf des Jahres, in welchem der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis über die Schenkung erhalten hat. 

Gerne berate ich Sie zu Ihren Fragen. 

Erbrecht

Enterbt – was steht mir trotzdem zu?

01.10.2025

Die Enterbung durch letztwillige Verfügung – sei es Testament oder Erbvertrag – führt häufig zu erheblichen familiären Konflikten. Wer als gesetzlicher Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen wird, empfindet dies nicht selten als ungerecht. Gleichwohl bedeutet eine Enterbung nicht zwingend, dass keinerlei Ansprüche mehr bestehen. Das deutsche Erbrecht gewährt bestimmten nahen Angehörigen trotz Enterbung einen Mindestschutz in Gestalt des Pflichtteilsrechts..  

Erbrecht

Was tun bei Erbschaft mit Schulden? Annahme, Ausschlagung und Fristen

07.05.2025

Die Nachricht vom Tod eines Angehörigen ist oftmals mit tiefgreifenden Emotionen verbunden. Gleichzeitig stellen sich für die Hinterbliebenen zahlreiche rechtliche Fragen – insbesondere dann, wenn der Nachlass überschuldet ist. Wer eine Erbschaft antritt, übernimmt nicht nur das Vermögen des Erblassers, sondern haftet gemäß § 1967 BGB grundsätzlich auch für dessen Verbindlichkeiten. Im folgenden Beitrag erläutere ich Ihnen, was bei einer überschuldeten Erbschaft zu beachten ist, wie und bis wann man ein  Erbe ausschlagen  kann und welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.  

Erbrecht

Digitaler Nachlass: Was passiert mit unseren Online-Konten nach dem Tod?

07.02.2025

In der heutigen Zeit hinterlassen wir nicht nur physische Besitztümer, sondern auch eine Vielzahl digitaler Spuren. Vom E-Mail-Konto über soziale Netzwerke bis hin zu StreamingdienstenCloudspeicher und Smart-Home-Systemen – unser digitaler Nachlass umfasst zahlreiche Daten und Dienste. Doch was geschieht mit diesen nach unserem Tod?