Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum notariellen Testament.   

1. Welche Bedeutung hat ein Testament?

Das Testament bildet das zentrale Instrument der individuellen Nachfolgeplanung. Es ermöglicht, die gesetzliche Erbfolge abzuändern und den Nachlass nach den persönlichen Vorstellungen zu gestalten. Bei der Errichtung stehen zwei Wege offen: das eigenhändige Testament nach § 2247 BGB und das notarielle Testament gemäß § 2232 BGB. Die Entscheidung für eine der beiden Formen sollte wohlüberlegt sein, da sie erhebliche rechtliche und praktische Folgen hat.

2. Was sind Vor- und Nachteile eines eigenhändigen Testaments?

Das eigenhändige Testament bietet Gestaltungsfreiheit bei minimalem Aufwand. Es muss vollständig handschriftlich geschrieben und eigenhändig unterschrieben werden. Ein maschinenschriftliches Dokument mit bloßer Unterschrift genügt nicht.

Die Vorteile liegen auf der Hand: geringe Kosten, schnelle Umsetzung und Unabhängigkeit von Dritten. Doch in der Praxis zeigen sich häufig Schwächen. Formfehler, unklare Formulierungen oder Widersprüche zwischen mehreren Testamenten führen regelmäßig zu Auslegungsschwierigkeiten und Erbstreitigkeiten. Nicht selten geht ein privates Testament verloren oder bleibt unauffindbar. Auch wird die Testierfähigkeit des Erblassers im Streitfall leichter angezweifelt, da keine notarielle Feststellung vorliegt.

3. Was sind Vor- und Nachteile eines notariellen Testaments? 

Das notarielle Testament bietet demgegenüber ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Der Notar belehrt über die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsrechte sowie steuerliche Aspekte und erarbeitet – in rechtlich eindeutiger Form – den letzten Willen des Erblassers. Der Inhalt wird beurkundet, beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert und in amtliche Verwahrung gegeben.

Diese amtliche Verwahrung gewährleistet, dass das Testament im Erbfall aufgefunden und eröffnet wird. Die Beurkundung schafft zudem Beweissicherheit: Die Identität und Geschäftsfähigkeit des Erblassers werden dokumentiert. Streitige Auseinandersetzungen über Echtheit oder Gültigkeit treten dadurch deutlich seltener auf.

Besonderer Praxisvorteil: Liegt ein notarielles Testament vor, wird in vielen Fällen kein Erbscheinmehr benötigt (§ 35 GBO). Das spart Zeit, Gebühren und administrativen Aufwand, insbesondere, wenn Immobilien zum Nachlass gehören.

4. Wann wird welches Testament empfohlen?

Ein notarielles Testament empfiehlt sich immer dann, wenn die Nachlasssituation komplex ist – etwa bei mehreren Erben, größeren Vermögenswerten, Unternehmensbeteiligungen oder Patchwork-Konstellationen. Es ermöglicht eine rechtlich eindeutige, steuerlich sinnvolle und streitvermeidende Nachlassregelung.

Für einfach gelagerte Vermögensverhältnisse kann das eigenhändige Testament ausreichend sein. Doch sobald Unsicherheiten bestehen, ist die notarielle Beurkundung die rechtssichere Wahl – im Sinne von klaren Verhältnissen und dauerhafter Familienfrieden.

Gerne berate ich Sie zu Ihren Fragen und unterstütze Sie. 

Sylvia Weiße – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

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