Nach einer Kündigung ist der wichtigste Punkt für Sie: Ruhe bewahren, aber sehr schnell handeln, weil zentrale Fristen laufen und sonst selbst eine rechtswidrige Kündigung wirksam wird.

1. Rechtliche Ausgangslage 

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen - E‑Mail, WhatsApp oder SMS reichen nicht.

Maßstab für die Wirksamkeit sind unter anderem das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), eventueller Sonderkündigungsschutz (z.B. Schwerbehinderung, Schwangerschaft) und die vereinbarte Kündigungsfrist im Arbeits- oder Tarifvertrag

2. Drei-Wochen-Frist der Kündigungsschutzklage 

Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren wollen, müssen Sie beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben.

Die Klagefrist beträgt nur drei Wochen und beginnt mit dem Zugang der Kündigung, also dem Zeitpunkt, in dem das Schreiben in Ihren Machtbereich gelangt (z.B. Einwurf in den Briefkasten oder persönliche Übergabe).

Wird innerhalb dieser drei Wochen keine Klage erhoben, gilt die Kündigung kraft Gesetzes als von Anfang an wirksam, selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig war (§ 7 KSchG).
Nur in seltenen Ausnahmefällen kann das Gericht eine verspätete Klage nachträglich zulassen, etwa wenn Sie ohne eigenes Verschulden an der rechtzeitigen Klage gehindert waren (z.B. längere Krankenhausbehandlung).

3. Erste Maßnahmen 

Unmittelbar nach Erhalt der Kündigung sollten Sie:

  • Das Kündigungsschreiben sichern und das Datum des Zugangs notieren (z.B. handschriftliche Notiz „am … im Briefkasten gefunden“
  • Nichts unterschreiben, insbesondere keine Aufhebungsverträge, Abwicklungsverträge oder Ausgleichsquittungen, bevor eine rechtliche Prüfung erfolgt ist
  • Sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis der Beendigung bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden
  • Frühzeitig einen Rechtsanwalt kontaktieren, damit Erfolgsaussichten einer Klage, Abfindungschancen und formale Fehler der Kündigung geprüft werden können.

Gerne berate ich Sie zu Ihren Fragen und unterstütze Sie bei Ihren Fragestellungen. 

Sylvia Weiße – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

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